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Raucherbereich auf Privatfeiern einrichten – worauf ist zu achten?

Raucherbereich-PrivatfeierSie planen eine Privatfeier und haben den Gästen bereits Einladungen zukommen lassen. Nun sind Sie mitten in den Vorbereitungen. Der Speiseplan und die Getränkeliste sind zu bearbeiten. Ebenso werden die Räumlichkeiten organisiert. Nun stellen Sie sich die Frage, wie Sie am Besten einen Raucherbereich gestalten und worauf Sie dabei achten müssen. Heutzutage gibt es einige Vorschriften zum Schutz der Nichtraucher. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten Sie bei dem Einrichten eines Raucherbereiches bei einer Privatfeier haben und wie Sie dieses Vorhaben am Besten umsetzen.

Rauchen bei Privatfeiern

Raucherbereich-PrivatfeierZum Schutz der Nichtraucher dürfen auch bei Privatfeiern Raucher in geschlossenen Räumen nicht neben Nichtrauchern rauchen. Der Organisator der Feier hat kein Entscheidungsrecht darüber, dass in geschlossenen Räumen geraucht werden darf. Es dürfen allerdings Nebenräume für Raucher eingerichtet werden. Dabei muss der Nebenraum vollständig umschlossen sein. Das heißt, dass der Nebenraum eine Tür oder eine Schiebetür benötigt, welche den Rauch von den anderen Nichtraucherräumen abtrennt. Abtrennungen durch

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  • Falttüren oder
  • Vorhänge und
  • offene Durchgänge

erfüllen diese Anforderung nicht. Hierzu kann ein Nebenraum nur dann ein Nebenraum sein, wenn ein anderer Bereich des Gebäudes der Hauptraum zum Aufenthalt der Gäste ist. Dieser Hauptgastraum muss dazu immer rauchfrei bleiben. Denn wenn sich ein Gast, der Nichtraucher ist, über einen rauchenden Gast beschwert, muss der rauchende Gast auf das Einhalten des Rauchverbots hingewiesen werden. Und im Zweifel muss der Raucher angewiesen werden, den Veranstaltungsort zu verlassen. In Härtefällen muss die Polizei gerufen werden, vor allem, damit der Organisator der Feier kein Bußgeld zahlen muss. Denn es können mittlerweile Bußgelder von den Kommunen verlangt werden, wenn ein Raucher in einem Nichtraucherbereich raucht. Falls der Raucher nun in einem Nichtrauchbereich raucht, so beträgt das Bußgeld mindestens 5 Euro, bis hin zu 1.000 Euro. Für die Einhaltung des Rauchverbots ist der Organisierende der Privatfeier zuständig.

Rauchen außerhalb geschlossener Räumlichkeiten

Zwar ist es grundsätzlich verboten, in geschlossenen Räumen zu rauchen, doch im Freien, außerhalb geschlossener Räumlichkeiten greift das Rauchverbot nicht. Daher dürfen Sie in Biergärten oder an Terrassen von Cafés oder Wirtschaften rauchen. Manchmal kommt es auch vor, dass die Feier in geschlossenen Räumlichkeiten stattfindet, aber kein Raucherzimmer vorhanden ist.

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Tipp! In diesem Fall sollten die Raucher aus Respekt vor den Nichtrauchern und zum Schutz dieser ins Freie gehen und dort rauchen. Dabei sollte ein Aschenbecher, von einem beliebigen Hersteller, zum Beispiel von Havanna, für die Raucher im Freien aufgestellt werden, damit die Zigarettenstummel nicht achtlos auf den Boden geworfen werden. Das Rauchen im Freien kann dabei auf einem Balkon, auf einer Terrasse oder am Hauseingang stattfinden.

Rauchverbot kein Rauchverbot
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Gaststätten
  • Cafés
  • in Biergärten von Cafés und Gaststätten
  • auf Terrassen von Cafés und Gaststätten

Vor- und Nachteile der Raucherbereiche auf Privatfeiern

  • müssen nur in geschlossenen Räumen eingerichtet werden
  • im Außenbereich gilt kein Rauchverbot
  • Bußgeld, wenn Raucher im Nichtraucher-Bereich raucht

Fazit

Noch vor einigen Jahren durften Raucher überall rauchen. Ob in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Cafés oder Wirtschaften. Mittlerweile ist dieser Zustand aber verboten worden. Grund hierfür ist die Gesundheitsschädlichkeit vom Rauch der Zigarette, die in geschlossenen Räumen kaum vergeht. Besonders Nichtraucher waren von diesem Zustand stark betroffen. Das Verbot des Rauchens in öffentlichen Einrichtungen ist zu einer Erleichterung für Nichtraucher, aber ebenso der Raucher, geworden. Denn dadurch, dass geschlossene Räume immer rauchfrei bleiben müssen, tut dieser Zustand sowohl der Gesundheit von Nichtraucher als auch Raucher gut. Sollten Sie auf Ihrer Privatfeier das Rauchen allgemein erlauben wollen, so achten Sie auf die Gesetzgebung in Ihrem Staat. Denn viele Staaten in Deutschland verbieten schlichtweg das Rauchen in allen geschlossenen Räumen. Falls das auch in Ihrem Staat der Fall ist und ein Nichtraucher sich beschwert, kann dies zu gesetzlichen Folgen führen.

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